welcome on V E L E W E Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs
                                  welcome on                                 V  E  L  E  W  E      Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs 

Fahrlehrer/-in werden -                                                          Fahrlehranwärter / - innen

                                       ...denn ein Jede/r hat mal angefangen !

Diese Seite soll einen Überblick und Hilfe bieten, wenn das Interesse und Überlegung zur Aufnahme des

 

                   -  S E H R interessanten, abwechslungs- & aufschlußreichen -

 

Job des/r Fahrlehrer/-in vorliegen mag oder aber auch gerne zur Hilfestellung bereits in Ausbildung

befindlicher Fahrlehranwärter/-innen.

 

 

Tip :

 

wenn man, gleich welcher Umstände z.b. ´ kein Bock ´ auf den Lehrberuf oder derzeitigen Job mehr hat oder auch aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist und daher sehr gerne´ umsatteln ´ möchte, momentan vielleicht sogar erwerbslos sein sollte, einfach mal einen Antrag beim sogn. Bundesamt für Arbeit zur Förderung der Weiterbildung stellen !

 

Man erweist sich dabei im Vorfeld bereits einen sehr großen Gefallen, wenn man dem Antrag eine

´ Einstellungszusage´ einer Fahrschule eures Vertrauens beifügt ;)

                                                    weitere nützliche Informationen - Siehe bitte

Randbemerkung !

 

 

Fahrlehrer B / BE  - gerne auch FLIP gesucht !

 

Gesucht wird für den Raum MG kurz- oder mittelfristig ein(e) Fahrlehrer/-in B / BE - es darf auch gerne ein(e) FLIP sein

 

Angestrebt wird ein langfristiges Engagement.

 

Es werden ALLE FE-Klassen ausgebildet, daher sind weitere

Fahrlehr-Erlaubnisse - insbesondere CE  - gerne willkommen, oder falls Interesse vorhanden,

wird für eine weitere Qualifizierung gerne Unterstützung angeboten.

 

bitte bei Interesse den nachstehenden Button anklicken und kurz anschreiben - danke !

                                           ! ACHTUNG !  - ab dem 1. Januar 2018 !

                                              ========================

 

Zugangsvoraussetzungen

 

- Mindestalter : 21 Jahre ( vollendet )

- abgeschlossene Berufsausbildung ( anerkannter Lehrberuf ) oder vergleichbare Ausbildung ( zb. Abitur )

- geistig & körperlich geeignet ( ärztliches & polizeiliches Führungszeugnis )

- Bewerber/-in muß im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für welche die FahrLEHRerlaubnis angestrebt wird;

  für B ( PKW ) gilt : Bewerber/-in muß die Fahrerlaubnis mindestens 3 Jahre besitzen

  ( die Erweiterung nach BE kann im Zuge der Ausbildung parallel erfolgen )

 

( sollte die FahrLEHRerlaubnis nach A ( Motorrad ), CE ( LKW + Anhänger / Auflieger ) oder

   DE ( Bus mit/ohne Anhänger ) erweitert werden wollen - dies kann jedoch nur erfolgen, wenn die

   ´ Grund-Fahrlehrberechtigung  ´für B vorliegt ! ) - muß der/die Bewerber/-in die entsprechende

   Fahrerlaubnis wie folgt nachweisen :

 

    für A ( mindestens A2 ! ), CE oder DE im Vorbesitz seit mindestens 2 Jahren (*)

 

- Nachweis der anerkannten Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre wofür die Fahrlehrberechtigung

  angestrebt wird ( § 7 Fahrlehrergesetz ), sowie der darauffolgenden

 

- Nachweise des erfolgreichen Bestehens der Fahrlehrprüfungen

  ( Siehe bitte nachstehend ` Ausbildungsverlauf ´ )

 

 

- keine Tatsachen vorliegen, die ihn/sie für den Beruf des/r Fahrlehrers/-in als unzuverlässig erscheinen

  lassen

 

  ( zu ggfs. vorhandenen eigenen Punkten in der ´Verkehrssünderkartei ´ sagen die Zugangsvoraus- 

  setzungen explizit nichts aus, es wäre jedoch u.a. aufgrund des angestrebten Berufes mit 

  entsprechender Vorbildfunktion empfehlenswert selber nicht mehr als 3 Punkte zu haben -

  nötigenfalls Siehe bitte ´FES `! )

 

- der/die Bewerberin muß zur Ausübung des Berufes über die erforderlichen Kenntnisse der

  DEUTSCHEN Sprache verfügen

 

 

(*)

Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn
der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder D sechs Monate lang hauptberuflich
- als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend -
Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer
60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen
Kraftfahrzeugen unterzogen hat.        

 

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Wer es darüber hinaus genau(er) wissen und nachlesen möchte, kann sich nachstehend gerne über den Button das aktuelle Fahrlehrergesetzt anschauen

 

( achtet nur bitte darauf, daß ihr euch das aktuelle Gesetz - ab Januar 2018 - anschaut ! )

 

kostenlose Pdf-Download-Links findet ihr zudem ausreichend über die einschlägigen Suchmaschinen

Ausbildungsverlauf zur Fahrlehrberechtigung BE

 

1./

  5,5-monatige theoretische Ausbildung an einer ANERKANNTEN Fahrlehrakademie, verbunden mit der

  abschließenden Ablegung einer

- fahrpraktischen ( TÜV ),

- einer theoretischen - sogn. Fachkundeprüfung -  und

- einer mündlichen Prüfung,

  jeweils vor der zuständigen Bezirksregierung 

 

  ( schriftlich und mündlich werden ALLE Fächer - Fahrlehrwesen, Technik, Pädagogik, Recht -

    geprüft ! )

   

    Dabei erscheint nur folgendes befremdlich :

 

    Wenn man beispielsweise die schriftliche Fachkundeprüfung ´ mit Ach & Krach ´ bestanden

    haben oder gar ´ auf Messer´s Schneide stehen sollte´( sei es von der Benotung her eine 4,5 oder

    eine 5 ), kann man dies zwar durch die mündliche Prüfung noch zu einem ´ insgesamt erfolgreich

    bestanden´ wandeln, wenn allerdings zwar die Fachkundeprüfung bestanden sein mag, man hingegen

    die mündliche Prüfung ´ vollends vergeigt ´ ( beispielsweise durch einige klassische Augenblicks-

    versagen, Aufregung, vollends ungewohnter Situation ), muß man erneut sowohl die schriftliche

    Fachkundeprüfung, als auch ( logischerweise ) die mündliche Prüfung wiederholen.

 

    Das Problem dabei ist nur, die neuerliche schriftliche Fachkundeprüfung kann einem ja rein

    von der Thematik erst recht noch weniger liegen, als die vorherige, welche man u.U. bereits erfolgreich

    mit Bravour bestanden hatte, d.h. eine positive Benotung der ersten schriftlichen Fachkundeprüfung

    ist damit vollends ´ umsonst ´ gegeben.

 

    wurden jedoch beide - schriftliche Fachkunde- & mündliche Prüfung - erfolgreich bestanden, erfolgt im

    Anschluß

 

 

2./

- 4,5-monatiges Praktikum als ´ FLIP `( Fahrlehrer im Praktikum ) in einer Ausbildungsfahrschule (*) mit

- Führung eines schriftlichen Berichtsheftes(*1), im Anschluß

 

3./

  zum Ende des Praktikum erfolgt die

- Abnahme des Berichtsheftes, sowie die

- Abgabe zweier sogn.  Lehrproben

  ( praktisch & theoretisch, d.h. man erteilt unter Beobachung der beiden Prüfpersonen seitens

    der Bezirksregierung eine fahrpraktische und eine theoretische Ausbildungseinheit - beide jeweils 45

    Minuten  ); wenn diese Herrschaften die Meinung vertreten(*2), daß der Aufgabe Genüge getan wurde,

    hat man die Ausbildung erfolgreich beendet !

 

 

 

weitere Fahrlehr-Erlaubnisse

 

um die eigene Fahrlehr-Erlaubnis auszuweiten, beispielsweise nach A, C/CE oder D/DE, bedarf es

- UNAUSWEICHLICH - sozusagen als Stufenzugang ZUERST der Fahr-Lehrerlaubnis B/BE ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Tip :

 

Die Inhaber der Fahrlehr-Erlaubnis nach B/BE sind sicher eher gegeben, als jene mit einer weiteren Qualifizierung -  z.b. empfehlenswerter Weise nach A - da man auf diesem Wege flexibler ist, was u.a. im Nachgang auch der eigenen beruflichen Existenzsicherung dient !

 

Wenn man persönlich gerne Motorrad fährt, kann dies eine durchaus auch ergänzend sehr interessante

Alternative sein, JEDOCH sollte man sich bewußt sein, daß man ein weitaus höheres Risiko eingeht und eine deutlich höhere Verantwortung als Fahrlehrer/-in innehat, da man -  wie z.b. daneben sitzend im PKW - KEINEN direkten und unmittelbaren Einfluß auf den/die Fahrschüler/-in hat ! 

 

Darin begründet sich auch, daß sodann vermeidlich in der mündlichen Fachkundeprüfung für A die Prüfungs-Kommission die Anforderung - aus eigener Sicht mit Recht - deutlich höher anlegt.

 

Empfohlen werden kann - je nach diesseits persönlicher Neigung - alternativ oder ergänzend jene

nach C/CE und/oder D/DE, da man mit einer ebensolchen Qualifizierung - nach momentanem Stand der

Dinge - sich seinen Arbeitgeber fast jederzeit aussuchen und ein/e sehr, sehr vielseitige/r Fahrlehrer/-in

wird.

 

Da die Bundeswehr nach eigenem Kenntnisstand seit geraumer Zeit keine Fahrlehrer/-innen mehr

ausbildet, entgehen der fachspezifischen Markt-Wirtschaft die Fachkräfte, mithin die noch tätigen älteren Fahrlehrer/-innen nach und nach in den Ruhestand gehen werden, so daß die Situation und das Pendel

- Angebot & Nachfrage - derzeit klar zu Gunsten der neuen Fahrlehrer/-innen ausschlägt.

 

Die ( eigene ) Attraktivität wird demnach weiter steigen.

 

Vorteil(e)

 

Um die Fahrlehr-Erlaubnis nach A, C/CE oder D/DE auszuweiten, bedarf es ´ nur´ des Besuches

der Fahrlehr-Akademie ( A einen Monat, C/CE & D/DE jeweils zwei Monate; bei CE bzw. DE jeweils

verkürzt auf 1 Monat, wenn eine der jeweils beiden Fahrlehrberechtigungen bereits vorliegen ), der fahrpraktischen ( TÜV ), der theoretischen Fachkunde- und mündlichen Prüfung, d.h. es entfallen

 

- Praktikum

- Berichtsheft

- Lehrproben

 

 

(*) Ausbildungsfahrschule

 

W I C H T I G ! ! ! ! !

 

man sollte sich KEINESFALLS scheuen sich den ´Laden´ GENAU anzuschauen und nicht weniger genau abzuwägen, denn

 

1. zum einen wird man nur ein(e) gute(r) Fahrlehrer/-in, wenn a.) hohes eigenes Engagement vorliegt und b.) man es demnach auch WIRKLICH WILL

 

2. wenn die/der Ausbildungsfahrschule/-lehrer/-in auch trotz der vermeidlichen vielen Jahren in diesem

- sehr interessanten Job - sozusagen mit Leib und Seele den selben ausführen und man vor allem ebenso

betreut wird (...jene haben irgendwann ja schließlich auch mal als ´Rookie ´ angefangen ! )

 

Tip : lieber eine inhabergeführte Fahrschule, als eine sehr große mit scheinbar unendlich vielen

       Filialen, da man dann entweder Gefahr laufen mag nur als ´Nr. im System´ zu gelten oder aber

       schnell als ´ billige Kraft ´ mit Vollwertigkeit durchaus zu enden drohen mag;

       wenn es denn nach gegebener Zeit nun wirklich nicht zu passen scheint -  das stellt sich vermutlich

       recht schnell heraus - sollte man sich nicht davon abhalten eine andere Ausbildungsfahrschule zu

       suchen ! (*3)

 

       Eine gute, solide und seriöse Ausbildungsfahrschule wird jedoch tunlichst daran interessiert sein den/

       die FLIP adäquat auszubilden, um ihn/sie nach Abgabe der Lehrproben für sich gewinnen und

       behalten zu können.

( *1 ) Berichtsheft

Die Tätigkeit als FLIP kann und darf bis zu 2 Jahre dauern, aber nach eigener Einschätzung erweist man sich selber einen SEHR SEHR großen Gefallen, wenn man dieses Praktikum so kurz wie möglich hält, da u.a. das Berichts-Heft aufgrund seiner ´ Komplexität ´ idealerweise kontinuierlich beibehalten werden sollte !

 

Über die Sinnhaftigkeit und den immensen Umfang kann man sich streiten und manch einer wird daran

( fast ) äusserst frustriert, schier verzweifeln, aber bekanntermaßen kann man nicht gegen das System ´schwimmen´.

 

Hier besteht allerdings recht große ´künstlerische ´ Freiheit in der Vorgehens- & Umsetzungsweise, sprich ob handschriftlich oder maschinell erstellt (  Vorteil maschinell = kontinuierlich (ver-)änder-/ergänzbar ! ).

 

Empfehlung : Schaut mal unter Ebay-Kleinanzeigen ! ;)

 

( Mein Opa pflegte da immer zu sagen ´ wer faul ist, der ist auch klug ´ ! ;) )

 

Das ´ teils beruhigende ´ dabei ist, diese erscheinend schier sinnfreie und unendliche Papierproduktion hat ´ irgendwann ´ (s)ein Ende und wird dann - ! N I E M A L S ! - wieder benötigt ! ;)

 

( macht sich jedoch, wenn entsprechend gestaltet, ´ fachkompetent ´ zumindest optisch sehr schön im

  Aktenregal )

 

Wer also ohnehin etwas zur Meditation sucht, wird darin seine Erfüllung finden ;)

 

(*2) Lehrproben

 

wie jede Prüfung und deren unbekannte und ungewohnte Umstände, können auch die beiden Lehrproben

´ nach Meinung Zweier anderer ´ als nicht ausreichend erscheinen, aber davon darf und sollte man sich

- SO KURZ VOR DEM ZIEL ! - KEINESFALLS entmutigen lassen, d.h. Augen zu und weitermachen bis zur Wiederholung ! ( Nachteil : das Berichtsheft muß bis dahin weitergeführt werden !)

 

Eine GUTE Akademie sollte mit den Anwärter/-innen nicht nur die theoretische Fachkunde-Prüfung, sondern auch vor allem die mündliche, ebenso fahrpraktische Ausbildungseinheiten, aber auch mal die unlängst entfernte theoretische Lehrprobe simulieren.

 

Darüber hinaus sollte die Akademie auch daran interessiert sein und es gewährleisten, die

Anwärter/-innen auch einer mündlichen (B/BE-) Prüfung als stille Beobachter/-in mal beisitzen lassen zu dürfen.

 

Bei dem durch den Unterrichts-Ablauf vorliegenden Plan in der Fahrschule, sowie in Abhängigkeit des Termins für die eigenen Lehrproben, gehört auch beim jeweiligen Thema etwas Glück dazu, ob und wie man die theoretische Lehrprobe gestaltet; eine GUTE Akademie sollte auch dabei tatkräftig eine Unterstützung und Hilfestellung liefern können !

(*3) Job, Gehalt & Zukunft

 

im Web schauen, einfach andere Fahrschulen anrufen, die eigene Fahrlehrakademie fragen und :

einfach mal bei der nächstgelegenen TÜV-Hauptniederlassung reinschauen, dort gibt es meist

immer irgendwo eine Pinnwand, wo entsprechende Aushänge regionaler Fahrschulen zu finden sind !

 

Engagierte und gute Fahrschulen sind in der Regel IMMER daran interessiert die FLIP´s direkt noch in oder nach der Zeit an der Akademie für sich zu gewinnen - ´HEAD-HUNTING `!

 

Sprecht mit ´ eurer ´ Fahrschule, dort wird es sicherlich sehr gerne gesehen und ihr willkommen sein,

wenn man z.b. aus eigener Intention abends mal bei einem ´richtigen´ Unterricht einfach nur anwesend sein möchte, mal eine fahrpraktische Ausbildungseinheit nur als Beifahrer/-in zu begleiten oder sich einfach nur mal als stille/r Beobachter/-in das alltägliche Geschehen in der Fahrschule aufhalten und anzuschauen zu können.

 

Im Anschluß der Zeit an der Akademie und den bestandenen Prüfungen sollte man sich allerdings nicht

´ unter Wert verkaufen ´, sei es als FLIP oder Rookie mit bestandenen Lehrproben.

 

In der Regel zahlen die Fahrschulen nach UE ( Unterrichtseinheit ) 45 Minuten oder aber man hat das

´Glück ´ ein Festgehalt für eine definierte Anzahl UE zu beziehen PLUS gesondert vereinbarterer Zahlung aller zusätzlich geleisteter UE.

 

Nachteil der Regelung nach UE ( ohne Festgehalt ) :

 

Man ist dem Schüler-Aufkommen ausgeliefert. Keine Schüler = keine Fahrstunden = kein Verdienst !

 

Tip :

 

Fixum oder Festgehalt - PLUS definierter Zahlung je nach mehr geleisteter UE

                                     https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrlehrer

Fazit

 

Der Job ähnelt kaum einem anderen, kein Tag gleicht dem anderen, man ist theoretisch, wie (fahr-)

praktisch beschäftigt.

 

Der Job erfordert - zumindest fahrpraktisch - allerhöchste Konzentration, Augen wie ein Chamäleon und

eine GUTE ´ Nase ´ für die zu erwartenden Ereignisse.

 

Der Job stellt ansich eine zukunftssichere Existenzsicherung dar, egal in welchem Alter.

 

Der Job bedingt und bereitet ein hohes Maß an ´ Selbständigkeit ´ aber auch an nicht zu unterschätzender Verantwortung.

 

Der Job bringt es mit sich, daß man teilweise unregelmäßig arbeitet und zu Zeiten, wenn andere bereits Feierabend haben.

 

Der Job verhilft leider nicht zu einem Millionärs-Dasein.

 

Der Job erfordert eine eigene gesunde Mischung aus Selbstsicherheit, Kompetenz, allgemein eher introvertierter Verhaltensweise, aber auch extrovertierten Gebaren ( Unterricht ).

 

Der Job bedingt den interessanten Kontakt zu Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlecht, Nationalität,

Vorbildung und bedarf daher u.a. eines hohen Maß an Eigen-Kontrolle, ( innerer ) Ruhe und Gelassenheit,

aber dennoch zu JEDER Zeit hellwach zu sein ( fahrpaktisch ist I M M E R mit den abwägigsten sogn.

Augenblicksversagen der Schüler/-innen zu rechnen !!! ), daher ist es bei weitem NICHT damit getan

sich sozusagen nur durch die Gegend ´kutschieren ´ zu lassen !

 

noch ein kleiner Tip

 

Wenn ihr all das hinter Euch gebracht habt, laßt euch, sei es als FLIP oder ´ Jung-Fahrlehrer/-in ´, nicht von den ´ alten Hasen ´ beirren, welche einen damit zu beeindrucken versuchen ´ ...ich mache den Job seit über 30 Jahren ...´; auch die werden weder das Rad neu erfinden und sind meist ohnehin in ihrem Dasein durch den Alltag und den Trott geprägt.

 

Seid und bleibt lieber wie ihr seid, verdreht euch nicht in eurem ureigensten selbst, denkt quer, denkt anders, gestaltet den Unterricht, egal ob theoretisch oder praktisch, nach eigener Facons, abwechs-lungsreich und humorvoll, denn vom Prinzip

 

                                 ´ kocht ein jeder mit dem gleichen heissen Wasser ´

 

Ein WIRKLICH guter, seriöser und wohlwollender Kollege ( der sich ansich freuen sollte, daß sich überhaupt noch jemand für diesen - wirklich interessanten Job, trotz all seiner Hemmnisse bis zum Ziel - interessiert ) wird euch statt dessen eher mit Rat und Tat aus der Fülle seiner Erfahrungen unterstützen und zur Seite stehen !

 

Allen zukünftigen Fahrlehrer/-innen, sei es noch an der Akademie, kurz vor den bevorstehenden Prüfungen oder Lehrproben VIEL ERFOLG gewünscht und auf einen gesunden, guten und erfolgreichen Start in (d)eine neue Berufswelt !

 

                                  Gehe und bestreite deinen eigenen Weg !

 

                                                                                                            Lasse dich nicht beirren !

Wenn darüber hinaus gerne weitere Fragen, Tips oder Anregungen bestehen, dann bitte via des nachstehenden Button -