Die Seite soll einen Überblick dahingehend geben, wie man bereits mit 16 Jahren ´ PKW ´ fahren darf.
Die Klasse ist äußerst interessant für Fahranfänger/-innen, ältere VTN/-innen oder handicapped Personen, welche z.b. weder die FE B machen und erheblicher investieren, aber dennoch in und mit einem PKW wettergeschützt mobil werden bzw. bleiben möchten, so wie z.b. nicht aber per Zweirad ( Roller oder dgl. ).
Diese oft belächelten Fahrzeuge haben aufgrund der Nachfrage im Laufe der Zeit eine ganz massive sehr positive Entwicklung genommen und erstaunen immer wieder als ´ erwachsene ´ PKW.
Im Nachgang befinden sich einige Impressionen.
Verfügbar z.b. als Benziner, Diesel, Schalt- oder als Voll-Automat, mit ZV, EFH, Heizung, Klima uvm.
Geführt werden dürfen diese Fahrzeuge inner- & außerorts, NICHT aber auf Kraftfahrstraßen oder BAB.
Diese Fahrzeuge sind im Unterhalt DEUTLICH günstiger, ferner zwar versicherungs- NICHT aber zulassungspflichtig, was u.a. bedeutet, daß KEINE Kfz.-Steuern zu entrichten sind, noch man der AU-
oder HU-Verpflichtung unterliegt.
Nachteil :
selbst wenn berücksichtigt wird, daß diese Fahrzeuge eine geringe Höchstgeschwindigkeit haben, stehen Kollisionsgefahren mit anderen Fahrzeugen - z.b. nach FE B - nicht Außen vor, demnach verbleibt das HÖCHSTE Manko der Fahrzeuge nach der FE AM im Bereich der Crash-Sicherheit.
Voraussetzungen : Vorhandensein anderer FE wird NICHT benötigt
für den Antrag zur FE sind vorzulegen * Teilnahmebestätigung
lebensrettender Maßnahmen
* Sehtest ( Optiker oder Augenarzt )
* Paß- & Paßphoto
Mindestalter : 16 Jahre - bereits mit 15,5 Jahren darf damit begonnen werden
Theorie : 14 Doppelstunden ( Ersterwerb )
8 Doppelstunden ( Erweiterung )
Praxis : es sind KEINE Pflichtstunden vorgeschrieben
Prüfung -
Theorie : 30 Fragen - max. 10 Fehlerpunkte zulässig ( Ersterwerb )
20 Fragen - max. 6 Fehlerpunkte zulässig ( Erweiterung )
Praxis : in der Regel innerorts, ca. 30 Minuten
7 Übungen / 2 obligatorisch
Probezeit : K E I N E !
Das Vorhandensein der FE AM wird NICHT auf eine spätere FE B als Probezeit angerechnet ! ! !
max. 50 ccm
max. 45 km/h
max. 4 kw ( Elektro )
sowie
3-rädrige Kleinkrafträder ( z.b. Trike )
ODER
4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
( z.b. klassenspezifische oder entsprechend gedrosselte Fahrzeuge )
für beide gilt : bis max. 350 kg - Verbrenner oder 400 kg - Elektro ( inkl. Batterie )
- oder aber auf max. 25 km/h umgebaute / bergenzte konventionelle Fahrzeuge -