Zugangsalter : mindestens 18 Jahre ( gewerbliche Nutzung 21 Jahre )
Befristung : bis zum 50. Lebensjahr, danach muß alle 5 Jahre die gesundheitliche Eignung
geprüft und positiv bestätigt werden
ACHTUNG ! zur weiteren gewerblichen Nutzung MÜSSEN im gleichen zeitlichen
Rahmen die entsprechenden BKf-Weiterbildungsmodule nachgewiesen
werden
fahrzeug-
technische
Beschränkun(en) : Kfz mit einer zGm von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg
zulässige
Anhänger : nicht mehr als einer zGm von 750 kg
Kfz welches der FE nach C1 unterliegt und mit Anhänger bzw. Auflieger geführt wird -
Anhänger /
Auflieger : Kombination ( Zug-Fahrzeug & Anhänger/Auflieger ) ZUSAMMEN mit nicht mehr als
einer zGm von 12.000 kg
Einschluß : BE
hier ein paar Beispiele :
nachstehend geht es zur Übersicht der erforderlichen weiteren fahrschultechnischen Ausbildung