...warum einfach, wenn es auch schwer geht... grundsätzlich gilt jedoch :
B = PKW fahren mit eingeschränktem Anhänger-Betrieb
B 96 = PKW fahren mit erweitertem Anhänger-Betrieb
B E = PKW fahren umfassendem
Anhänger-Betrieb
B es dürfen Kraftfahrzeuge bis max. 3.500
kg zulässiger Gesamtmasse ( zGm ) geführt werden !
es dürfen zudem Kraftfahrzeuge nur bis max. 8
weiterer Personen geführt werden ( = 9 einschl. Fahrer ) !
( Achtung ! - es gilt darauf zu achten, daß das
Kfz. auch tatsächlich als 9-sitziges zugelassen ist !
es dürfen Anhänger mitgeführt werden -
Sie dazu bitte nachtragend B und Anhänger !
Für den Ersterwerb kann man sich zwischen dem begleiteten Fahren ab 17 Jahren oder aber der Fahrerlaubnis B mit
18 Jahren entscheiden
begleitetes Fahren
man darf mit der Ausbildung mit 16,5 Jahren beginnen, nach erfolgreichem Abschluß jedoch - N I C H T
- alleine fahren,
sondern es MUSS mindstens eine Begleit-Person immer
mitfahren ( man darf so viele Begleit-Personen benennen, wie man möchte ), allerdings muß sie folgende Kriterien erfüllen
:
mindestens 30 Jahre
alt
im
Besitz der FE B seit mindestens 5 Jahren
max. 1 Punkt in der Sünder-Kartei
Vorteile * man ist auch nach
der Ausbildung nicht alleine unterwegs
* man hat immer eine vertraute und erfahrene Person dabei
* man sammelt sehr früh äußerst umfangreichere, reale Erfahrungen
* man ist bereits ein Jahr früher aus der Probezeit ( 2 Jahre ) heraus
! es versteht sich übrigens von alleine, daß für Fahranfänger/-innen jeder Art eine Null-Promille - Grenze gilt !
Ausbildung B
Theorie 12 Grund- &
2
Zusatzstoff
Praxis 5
Überland-,
4
Autobahn- &
3
Beleuchtungsfahrten
Die vorweggenannten fahrpraktischen Stunden stellen nur die Mindest-Anforderung dar; die darüber hinausgehenden Übungsstunden variieren je nach
Können des/r Bewerber/-in !
Erst, wenn man die FE B hat, darf man dahingehende Ausbildungserweiterungen - z.b. B 96 oder BE - durchführen !
Darüber hinausgehende Fahrerlaubnisse ( z.b. C - LKW
oder D - Bus ) bedürfen VORHER der FE B !
Siehe hier bitte
B und Anhänger
Anhänger B I S MAX. 750 kg zGm dürfen mitgeführt
werden, wenn das Zugfahrzeug bereits eine zGm von
max. 3.500 kg hat ( sprich das Gespann darf dann
KEINE höhere zGm als 4.250 kg haben ! )
der Anhänger darf aber auch eine höhere zGm haben,
WENN das Zugfahrzeug eine geringere
zGm als 3.500 kg hat, jedoch darf die zGm des
Anhängers nicht größer sein, als jene des Zugfahrzeugs
( diese Regelung gilt übrigens grundsätzlich, ferner gilt
es zu beachten, daß die zGm eines Anhänger
das 1,5-fache der zGm des Zugfahrzeugs
nicht überschreitet ! )
Beispiele
( zGm ) Zugfahrzeug 3.500
kg 3.500 kg 2.200 kg 2.100 kg 2.800
kg 1.400 kg 1.900 kg
Anhänger 750
kg 850 kg 1.300 kg 1.500
kg 800 kg 1.900 kg 1.400 kg
______ _______ ______ ______ ______
______ ______
4.250 kg 4.350 kg 3.500 kg 3.600 kg 3.600
kg 3.100 kg 3.100 kg
NICHT NICHT NICHT
NICHT
= ok ok ok
ok ok
ok ok
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Anmerkung :
- wer vor dem 1.4.1980 im Besitz FE der Klasse B ( alter 3er ) war, hat auch automatisch die FE der
Klasse A1
O D E R
- braucht für den Direkt-Einstieg zur Motorrad-FE der Klasse A2 nur eine verkürzte fahrpraktische Prüfung
abzulegen !
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L land-
& forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder
sonstige Flurförderfahrzeuge, sofern sie nachstehende Kriterien einhalten
*
max. 40 km/h solo
* max. 25 km/h mit Anhänger
Anmerkung : die FE L kann vorab auch einzeln gesondert bereits mit 16 Jahren erlangt werden
!