Aufgrund der EU-Harmonisierung wurde auch dieser Bereich unnötig verkompliziert.
Hier mal einige grundlegende Informationen, wobei man ganz allgemein für die FE einen LKW zu führen, zwischen den beiden nachstehenden Abstufungen unterscheiden muß :
...dies gilt nur für Fahranfänger - ältere FE behalten weitestgehend ihren Besitzstand
mit dem nachstehenden Button geht es direkt zur Übersicht der erforderlichen fahrschultechnischen Ausbildung
allgemeine Informationen
Befristung des Dokument ´Führerschein´
- ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.
- vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht
werden.
Wenn die Fahrerlaubnis nach der ´alten´Klasse 2 noch vorliegt
- man darf nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE führen
- nach dem 50. Lebensjahres muß man spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen. Man
erhält dann die FE für die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird
jedoch auf 5 Jahre befristet.
- für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muß man ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und über das
Sehvermögen vorlegen.
- wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr führen