welcome on V E L E W E Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs
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C   

Aufgrund der EU-Harmonisierung wurde auch dieser Bereich unnötig verkompliziert.

 

Hier mal einige grundlegende Informationen, wobei man ganz allgemein für die FE einen LKW zu führen, zwischen den beiden nachstehenden Abstufungen unterscheiden muß :

 

         man sagt gerne die ´ kleine ´ LKW-FE

 

       man sagt gerne die ´ große  ´ LKW-FE

 

 

               ...dies gilt nur für Fahranfänger - ältere FE behalten weitestgehend ihren Besitzstand

mit dem nachstehenden Button geht es direkt zur Übersicht der erforderlichen fahrschultechnischen Ausbildung

allgemeine Informationen

 

Befristung des Dokument ´Führerschein´

  • ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine werden auf 15 Jahre befristet.
  • vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

 

Wenn die Fahrerlaubnis nach der ´alten´Klasse 2 noch vorliegt

  • man darf nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE führen
  • nach dem 50. Lebensjahres muß man spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umtauschen.  Man erhält dann die FE für die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird jedoch auf 5 Jahre befristet.
  • für den Umtausch und jede spätere Verlängerung muß man ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen vorlegen.
  • wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr führen