welcome on V E L E W E Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs
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A S F

A aufbau  S eminar für F ahranfänger

 

 

Grundsätzlich gilt bekanntermaßen eine Probezeit von 2 Jahren.

 

Innerhalb dieser 2 Jahre sollten sich Fahranfänger/-innen idealerweise nichts zu Schulden kommen lassen.

 

Aus diesem Grund kann u.a. auch nur dafür plädiert werden, BF 17 ( begleitetes Fahren ) anzupeilen; die vielzähligen Gründe dafür liegen auf der Hand :

 

                                 es ist IMMER eine vertraute und erfahrene Person anwesend !

 

Und, man ist 1 Jahr früher aus der Probezeit heraus.

 

Sollte man dennoch mal etwas versäumt oder einen Fehler begangen haben, hilft die Teilnahme bei einer für das ASF lizensierten Fahrschule sehr, an welchem in der Regel innerhalb von 8 Wochen teilzunehmen ist.

 

Erfolgt dies nicht, hat es üblicherweise die Konsequenz zum Verbot der Fahrerlaubnis.

Dieses Verbot wird erst aufgehoben, wenn die Teilnahme an der Maßnahme nachgewiesen wird.

 

Bei Vergehen unter Drogen- oder Alkohol-Einfluß M U S S die Teilnahme an der gesonderten Maßnahme

- dem sogn. ALFA / NAFA plus Seminar - erfolgen !

Kommt man dieser ZWINGENDEN Maßnahme nicht nach, hat es üblicherweise die Verordnung der

MPU oder gar den gänzlichen Verlust der Fahrerlaubnis zur Folge !

 

Der Einfachheit wegen hier mal ein erste kurze Übersicht -

Die Maßnahme ASF wird verordnet, wenn der/die Fahranfänger/-in folgendes begangen hat :

 

                                                      1  x A ( schwer )

 

                                                            oder

 

                                                       2 x B ( weniger gravierend )

 

                                                          Verstöße

 

Beispiele für ein A - Verstoß :

 

- Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h

- Verstoß der Promillegrenze von 0,0

- Ampel-Mißachtung

- überholen trotz Verbot

- Unfallflucht

- Verletzung oder Gefährdung anderer VTN ( z.b. Vorfahrt-Mißachtung )

- rechtsüberholen a.g.O.

- Nötigung ( Lichthupe, drängeln = zu dichtes Auffahren etc. )

- rückwärtsfahren oder wenden auf BAB / Kraftfahrstraßen

 

Beispiele für ein B - Verstoß :

 

- telefonieren während der Fahrt

- abgefahrene Reifen

- Termin zur HU/AU um mehr als 8 Monate überschritten

- Kennzeichen-Mißbrauch

- Parken auf BAB/Kraftfahrstraßen

- Behinderung/Gefährdung anderer VTN beim Abbiegen oder an Haltestellen

- nicht genehmigte Nutzung eines anderen Kfz.

Die Kosten zur Teilnahme an der Maßnahme ( diese variieren je nach Fahrschule ), sowie das Bußgeld, hat der/die Fahranfänger/-in selbst zu tragen.

Ablauf eines ASF

 

- Durchführung der Maßnahme in der Regel innerhalb von 3 Wochen

- theoretisch vier Sitzungen á 135 Minuten

- obligatorische Beobachtungsfahrt von 30 Minuten zwischen erster und zweiter Sitzung

  ( diese Fahrt ist K E I NE Prüfungsfahrt !!! )

 

- in den Sitzungen werden die Geschehnissen erörtert, die zur Teilnahme an der Maßnahme geführt

  haben

- wie derlei Umstände zukünftig vermieden werden können

- wird die Beobachtungsfahrt analysiert und erörert

- wie der Ablauf und das weitere Verfahren nach der Teilnahme an der Maßnahme erfolgt

  ( u.a. Frist-Verlängerung(en) etc. )

- Wiederholung und Erinnerung der vermittelten Inhalte,.u.a. Verkehrsrecht

 

 

               https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger

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