welcome on V E L E W E Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs
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Flurförderfahrzeuge

Fahrzeugführer von Flurförderfahrzeugen ( meist Gabelstapler, aber auch sogn. Mitnahme-Stapler, Schnellläufer, Elektro-Ameise und dgl. ) müssen :

 

mindestens 18 Jahre alt

 

   geistig und körperlich geeignet

 

      theoretisch und praktisch ausgebildet sein

 

         eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben und

 

            vom Unternehmer mit der Führung des Flurförderfahrzeugs

            schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).

Dies erfordert - je nach beruflicher Vorbildung - eine zwei bis viertägige Ausbildung, in und mit welcher nachstehende Kenntnisse vermittelt werden :

 

theoretische Ein- & Unterweisung

Informationen und Grundlagen der Fahrzeug- und Fahrtechnik

Hinweise zu Unfallverhütungsvorschriften

korrektes Fahren & stapeln der Güter

Wartung und Pflege des eigenen Arbeitsgerätes

 

 

abgeschlossen wird die Ausbildung mit :

 

einer theoretischen & fahrpraktischen Prüfung

 

 

Das Ausbildungsziel gesamtinhaltlich soll erreicht werden, um den Erwerb des personenbezogenen Gabelstaplerfahrausweises gem. BGV D27 und BGG 925 zu gewährleisten.

 

 

Sofern Ihr Betrieb über die entsprechenden Kapazitäten verfügt, kann dies auch vor Ort erfolgen.

Die jährlich notwendige Unterweisung nach § 4 BGV A 1
- meist ein halber Tag - kann ebenso gerne erfolgen.