welcome on V E L E W E Verkehrs - Lehr - Wesen / Traffic - Educational - Affairs
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ALFA / NAFA plus

Wenn man als Fahranfänger/-in während der Probezeit Auffälligkeiten bzw. Verstöße unter

Drogen- oder Alkoholeinfluß bewiesen bzw. begangen hat, wird die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel die Teilnahme an einem gesondert dafür vorgesehenen ALFA / NAFA plus - Seminar anordnen.

 

Dieses dient üblicherweise der Verkürzung der richterlich angeordneten sogn. Sperrfrist, sofern eine ebensolche Alternative im Urteil vorgesehen ist.

Ablauf eines ALFA / NAFA plus - Seminar :

 

- Gruppensitzung(en)

- 10 Stunden, verteilt auf

- 3 Termine, innerhalb von

- 2 Wochen

 

erörtert und analysiert werden :

 

- Hinter/-Gründe für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen- oder Alkoholeinfluß

- Hinter-/Gründe warum Drogen oder Alkohol grundsätzlich konsumiert werden

- Alternativen zu einem Leben ohne Drogen oder Alkohol

- Vermeidungs-Strategien

- Verkehrsrecht

- Art, Weise und Schwere der Delikte

- weitere Vorgehensweise für die Zeit nach dem Seminar

Die Teilnahme an einem solchen Seminar VOR einer u.U. verordneten MPU(*) erscheint effizient, da man

hier bereits entsprechende Erfahrungswerte sammeln, ebensolche Eindrücke und Erkenntnisse vorbeugend gewinnen kann, mithin der Beweis einer ggfs. freiwilligen Teilnahme durchaus auch als Nachweis generiert werden kann, daß der /die VTN´in einsichtig ist, begangene Fehler erkennt, einsieht und daran interessiert ist zukünftig derlei Verstöße nicht mehr begehen zu wollen, respektive (s)ein Leben auch ohne Drogen oder Alkohol zu gestalten.

Die rechtliche Betrachtung und Anerkennung ist ansich bundesweit einheitlich geregelt, kann sich jedoch hinsichtlich der Verfahrensweise von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

 

Eine u.U. auferlegte aber erfolgte Nicht-Teilnahme an dieser Maßnahme hat in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

               https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauseminar_f%C3%BCr_Fahranf%C3%A4nger

                                                        ( mittlerer Abschnitt )

(*)

Bei Verkehrsverstößen oder Delikten unter Einluß erwiesener Drogen-Probleme oder Alkohol bei einem

Wert - A B 1,6 Promille - verlangt die Fahrlerlaubnisbehörde üblicherweise den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme einer MPU.