der Unterschied zu B beruht darin, daß die zGm des Gespanns 3.500 kg
überschritten, aber nicht mehr als 4.250 kg betragen darf, wobei ein Anhänger mit einer höhreren zGm als 750 kg zulässig ist.
Diese Variante wird oftmals gewählt, wenn man Anhänger mitführen möchte, welche mittels der reinen Fahrerlaubnis
B nicht geführt werden dürfen, wie z.b. Wohnwagen, Pferde-Transportanhänger und dgl. da sie oftmals eine höhere zGm haben, als es mit der
zugrundeliegenden Fahrerlaubnis B zulässig ist.
z.b. Zugfahrzeug 2.800 kg & Anhänger 1.000 kg = 3.800 kg
= um 300 kg mehr als die zulässigen 3.500 kg zGm des Gespans bei B
wenn die zGm des Anhänger 750 kg überschreitet
... verwirrend, hier mal die Auflösung :
Beispiele
( zGm )
Zugfahrzeug 2.700
kg 3.400 kg 3.500 kg 2.500 kg 3.000
kg 2.500 kg 1.800 kg
Anhänger 1.500
kg 950 kg 750 kg
2.000 kg 1.250 kg 1.300 kg 1.800 kg
_______ _______
_______ ______ ______ ______ ______
4.200 kg 4.350 kg 4.250 kg 4.500 kg
4.250 kg 3.800 kg 3.600 kg
=
NICHT NICHT
ok
ok
ok
ok ok
ok ok
Vorteil *
es bedarf nur einer Ausbildung in der Fahrschule, welche sich sehr zügig umsetzen läßt
-
Theorie : 2,5 Stunden
- Praxis : 3,5 Stunden &
1 Stunde fahrpraktischer Prüfung ( davon mind. 30 Min. Fahrt )
____
7 Stunden á 60 Min.
Die vorweggenannten fahrpraktischen Stunden stellen nur die Mindest-Anforderung dar; die darüber hinausgehenden Übungsstunden variieren je nach Können des/r Bewerber/-in !
*
vermittelt und beherrscht werden sollten praktisch mindestens :
- trennen & verbinden
- umkehren ( meist nach links )
*
die Fahrschule führt die Prüfungsfahrt in Eigen-Regie durch und erstellt eine
Prüfbescheinigung; mit der Prüfbescheinigung wird man beim Straßenverkehrsamt vorstellig
und erhält die
Schlüsselzahl ´ 96 ´ eingetragen
* d.h. eine fahrpraktische TÜV-Prüfung entfällt !
Empfehlung * der Aufwand ist
etwas mehr, doch die Kosten im Vergleich zu B E eher als gering zu betrachten;
auch selbst
wenn es bei B E einer fahrpraktischen TÜV-Prüfung bedarf, steht
der ´ Kosten-
Nutzen ´- Faktor dort eher im Vorteil