B E
wenn die Zulässigkeiten im Anhängerbetrieb B oder B 96 nicht ausreichen, kann nur hierzu geraten werden
Vorteil es dürfen Kfz. der Kategorie B ( PKW ) mit Anhänger geführt werden, sofern
- das Kfz.
B die zGm von 3.500 kg nicht überschreitet
- der Anhänger die zGm von
3.500 kg nicht überschreitet
Der Vorteil liegt auf der Hand :
ansich braucht man sich keinerlei Gedanken mehr über die zGm des Zugfahrzeugs oder des Anhänger zu machen, da
eigentlich PKW & Anhänger ( z.b. Pferde-Anhänger, Wohnwagen, Imbiß-, Sport- oder sonstige Anhänger - üblicherweise für die Nutzung mit einem PKW
vorgesehen - ) kaum diese Grenze von insgesamt 7.000 kg zGm überschreiten.
( bitte vorab dennoch auf deren zGm achten ,ansonsten führt es schlimmstenfalls zum Fahren ohne Fahrerlaubnis !
)
Beispiele
( zGm )
Zugfahrzeug 3.500
kg 3.500 kg 3.800 kg 2.900 kg 3.300 kg
2.100 kg 3.400 kg
Anhänger 3.500
kg 2.500 kg 3.500
kg 1.500 kg 2.800 kg 1.600 kg 3.700 kg
_______ ______ ______ ______
______ ______ ______
=
7.000 kg 6.000 kg 7.300 kg 4.400 kg 6.100
kg 3.700 kg 7.100 kg
NICHT
NICHT
ok
ok
ok
ok
ok ok
ok
Ausbildung Theorie
keine
Praxis 3 Überland-,
1 Autobahn- &
1 Beleuchtungsfahrt
Die vorweggenannten fahrpraktischen Stunden stellen nur die Mindest-Anforderung dar; die darüber hinausgehenden Übungsstunden variieren je nach Können des/r Bewerber/-in !
abschließend wird lediglich eine fahrpraktische Prüfung durch den TÜV durchgeführt !
vermittelt und beherrscht werden sollten dazu mindestens
-
trennen & verbinden
- umkehren