...willkommen bei den ´ großen Jungs´ :)
Zugangsalter : mindestens 21 Jahre und
Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (*1) oder aber
- empfehlenswerter Weise - die sogn. ´beschleunigte ´Grundqualifikation
nach § 4 Abs. 2 BKrFQG (*2)
(*1)
wer die Grundqualifikation nach §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG erlangen möchte, muss vor
der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.
Dauer 240 Minuten
theoretisch & 210 Minuten praktisch
(*2)
die beschleunigte Grundqualifikation umfasst 140 Stunden à 60 Minuten und unterliegt
der gesetzlichen Grundlage des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes, welche
nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung
vor der IHK endet
Ausnahme : 18 Jahre, wenn
eine Ausbildung begonnen wird zum Berufskraftfahrer/-in, Fachkraft
im Fahrbetrieb oder in der Ausbildung vergleichbare Kenntnisse,
Fähig- & Fertigkeiten vermittelt werden
( mit der Ausbildung darf maximal ein halbes Jahr ( also 17,5 Jahre )
vor Erreichen des Mindest-Alter begonnen werden )
Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die
Abschlussprüfung zum Ende der Lehrzeit.
Befristung : 5 Jahre, danach MUSS die weitere gesundheitliche Eignung geprüft und positiv
bestätigt werden
ACHTUNG ! zur weiteren gewerblichen Nutzung MÜSSEN im gleichen zeitlichen
Rahmen auch die entsprechenden BKf-Weiterbildungsmodule
nachgewiesen werden
Einschluß : C1
fahrzeug-
technische
Beschränkun(en) : Kfz mit einer zGm von mehr als 3.500 kg
zulässige
Anhänger : nicht mehr als einer zGm von 750 kg
Anmerkung : die praktische Prüfung unterteilt sich in
a.) der Abfahrkontrolle ( welche es NICHT zu unterschätzen gilt !!! )
b.) den Grundfahraufgaben
( 1 x einparken / 1 x rückwärts rechts / 1 x rückwärts mit Versatz an eine Rampe )
c.) der fahrpraktischen Prüfung ( inner-/außerorts und BAB )
Kfz welches der FE nach C unterliegt und mit Anhänger bzw. Auflieger geführt wird -
Befristung : 5 Jahre ( Siehe C )
Anhänger /
Auflieger : die FE-CE wird erforderlich, wenn eine Kombination (Zug-Fahrzeug &
Anhänger/Auflieger ) zusammen MEHR als eine zGm von 12.000 kg hat
Einschluß : BE, C1E und T
Anmerkung : die praktische Prüfung unterteilt sich in
a.) trennen & verbinden
b.) den Grundfahraufgaben
( 1 x rückwärts links ums Eck / 1 x 20 M gerade rückwärts ( Gliederzug )
dto. / 1 x mit Versatz rückwärts an eine Rampe
( Starrdeichsel oder Sattelzug ) )
c.) der fahrpraktischen Prüfung
hier mal einige Impressionen ´ normal ´
Impressionen - ´ Giga Liner´ & ´ Road - Train ´
hier mal einige Konzepte ´damals´ und ´heute für morgen´
nachstehend geht es zur Übersicht der erforderlichen weiteren fahrschultechnischen Ausbildung