Fahrzeugführer von Flurförderfahrzeugen ( meist Gabelstapler, aber auch sogn. Mitnahme-Stapler, Schnellläufer, Elektro-Ameise und dgl. ) müssen :
mindestens 18 Jahre alt
geistig und körperlich geeignet
theoretisch und praktisch ausgebildet sein
eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben und
vom Unternehmer mit der Führung des Flurförderfahrzeugs
schriftlich beauftragt sein (innerbetrieblicher Fahrausweis).
Dies erfordert - je nach beruflicher Vorbildung - eine zwei bis viertägige Ausbildung, in und mit welcher nachstehende Kenntnisse vermittelt werden :
theoretische Ein- & Unterweisung
Informationen und Grundlagen der Fahrzeug- und Fahrtechnik
Hinweise zu Unfallverhütungsvorschriften
korrektes Fahren & stapeln der Güter
Wartung und Pflege des eigenen Arbeitsgerätes
abgeschlossen wird die Ausbildung mit :
einer theoretischen & fahrpraktischen Prüfung
Das Ausbildungsziel gesamtinhaltlich soll erreicht werden, um den Erwerb des personenbezogenen Gabelstaplerfahrausweises gem. BGV D27 und BGG 925 zu gewährleisten.
Sofern Ihr Betrieb über die entsprechenden Kapazitäten verfügt, kann dies auch vor Ort erfolgen.
Die jährlich notwendige Unterweisung nach § 4 BGV A 1
- meist ein halber Tag - kann ebenso gerne erfolgen.